Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Darin schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden“
Wir unterstützen Sie hierbei und führen diese Prüfung für Sie durch.
In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mindestens alle zwei Jahre geprüft werden. Hierzu zählen z.B. PC, Drucker, Kopierer, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte.